Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der OrgaControl® GmbH
(Es gelten die jeweils aktuellen AGB, welche der Auftragsbestätigung beiliegen)
 
§ 1. Allgemeines
 
a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
 
b) Widerstreitende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
 
§ 2. Angebote und Vertragsabschluss
 
Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Uns steht ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass Tatsachen bekannt werden, die die Bonität des Kunden in Frage stellen. Für diesen Fall behalten wir uns Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, auch für den Fall, dass etwas anderes vereinbart worden ist.
 
§ 3. Anwendungstechnische Beratung
 
a) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen, etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag bzw. Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
 
b) Bei dem Kauf von Hard- und Software haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferschein, Auftragsbestätigung, etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
 
§ 4. Gewährleistung und Haftung
 
a) Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr (sofern nicht eine abweichende Gewährleistungsfrist je nach Produkt im Auftrag schriftlich vereinbart wurde), es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor.
 
b) Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, sind wir bei Unternehmern berechtigt, nach unserer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Wir sind verpflichtet, das Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige bei uns auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Käufer über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen.
 
c) Für Farbechtheit der Artikel, Farbabweichungen von Katalogabbildungen bzw. -angaben sowie Leistungsabweichungen von Herstellerangaben übernehmen wir keine Gewährleistung.
 
d) Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten an Hard- und Software. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden.
 
e) Jegliche Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal durchführen lässt, das nicht von uns oder vom Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist. Während der Gewährleistungsfrist hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenem Qualitätsniveau entspricht.
 
f) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wobei generell und unter Bezugnahme auf die Regelungen dieser Bedingungen ein Ersatz von Schäden, die ein weiterer Käufer beim Erstkäufer geltend macht, ausgeschlossen ist.
 
§ 5. Haftungsbeschränkung
 
Wir haften nur für Schäden, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Die Haftung wegen Verzögerung der Leistung ist bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf fünf Prozent der Auftragssumme. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung bzw. wegen Personenschäden und deren Folgen bleibt unberührt.
 
§ 6.Änderungen
 
Produktveränderungen die der Qualitätsverbesserung dienen, ebenso Preisänderungen aufgrund veränderter Einkaufskosten sowie Irrtum bei Beschreibung und Preisen sind vorbehalten.
 
§ 7. Lieferung
 
a) Wird die Ware nicht vom Kunden direkt in unseren Geschäftsräumen abgeholt bzw. nicht direkt von uns übergeben, so gilt folgendes:
Der Versand erfolgt auf offene Rechnung (positive Bonität vorausgesetzt). Bei nicht ausreichender Bonität behalten wir uns das Recht auf Lieferung per Nachnahme oder Vorkasse vor. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgen alle Lieferungen auf Gefahr des Empfängers, wobei wir den Vertrag dadurch erfüllen, dass wir die Ware dem Spediteur bzw. Frachtführer oder einer anderen Frachtperson übergeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Tag der Absendung der Ware bzw. Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer der Übergabe und Ablieferung gleichsteht, auch wenn kein Versendungskauf (§447 BGB) vorliegt.
 
b) Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
 
c) Aufgrund einer Mahnung tritt Verzug nur dann ein, wenn die Mahnung das Schriftformerfordernis erfüllt.
 
d) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.
 
e) Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, dass wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
 
f) Etwaige Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, höchstens auf den Warenwert der zugrunde liegenden Lieferung.
 
§ 8. Besondere Zahlungsbedingungen
 
a) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.
 
b) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
 
§ 9. Eigentumsvorbehalt
 
a) Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unserer Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.
 
b) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
 
c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern, wobei unter Zahlung sowohl die ursprüngliche Kaufpreiszahlung wie auch eine Schadenersatzleistung entsprechend dieser Vereinbarung zu verstehen ist.
 
d) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten Eigentumsvorbehalte. Für den Fall des Rücktritts unter der Rücknahme von Vorbehalten hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.
 
§ 10. Preise
 
Alle Preise verstehen sich ab Lager Altenkirchen ausschließlich Verpackung, Transportkosten und Versicherung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt die jeweils bei der Auftragsbestätigung gültige Preiliste.
 
§ 11. Schlußbestimmungen
 
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
 
§ 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Altenkirchen. Gerichtsstand ist Altenkirchen, wenn der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Alle Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
Stand: November 2015